Allergenrecht · Produktsicherheit · 4 Min. Lesezeit

Sicherheit für Allergiker: Wie Allergene nach EU-Recht deklariert werden müssen

Für Menschen mit Zöliakie, Laktoseintoleranz oder Nahrungsmittelallergien ist ein unklares Etikett ein echtes Gesundheitsrisiko. Die europäische Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) schreibt daher eine besonders augenfällige Kennzeichnung der 14 Hauptallergene vor. LICHTGRUND erläutert die Schutzmechanismen der Allergenkennzeichnung.

1. Die Pflicht zur optischen Hervorhebung

Gemäß Art. 21 LMIV müssen alle allergenen Zutaten (wie Soja, Nüsse, Gluten oder Milchbestandteile) im Zutatenverzeichnis durch die Schriftart, den Schriftstil oder die Hintergrundfarbe deutlich hervorgehoben werden – meist durch Fettdruck.

2. Freiwillige Negativ-Auslobungen ('Glutenfrei', 'Laktosefrei')

Aussagen wie 'glutenfrei' unterliegen strengen gesetzlichen Grenzwerten: Das Endprodukt darf maximal 20 mg/kg Gluten enthalten. 'Laktosefrei' garantiert weniger als 0,1 g Laktose pro 100 g. Dies wird durch empfindliche Labor-ELISA-Tests überprüft.

3. Das Reinsubstanz-Prinzip als sicherste Wahl

Die Präparate von LICHTGRUND sind von Natur aus frei von Gluten, Laktose, Soja und Hefe. Wo keine unnötigen Trägerstoffe verarbeitet werden, ist das Kontaminationsrisiko für sensible Personen am geringsten.

LICHTGRUND Allergen-Merkblatt:

Prüfen Sie die Zutatenliste auf Fettungen. Reinsubstanzen ohne Hilfsstoffe bieten Allergikern den verlässlichsten Schutz vor unerwünschten Reaktionen.

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